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Risikomanagement in der Sanktionslistenprüfung |
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Die erforderliche Sicherheit erreichen Sie nur, wenn Sie eine sichere und somit „geschlossene" Compliance-Kette in Ihrem Unternehmen realisieren.
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EU-Verordnungen |
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Die Europäische Union veröffentlicht Namenslisten zur Terrorismusbekämpfung, sowie Listen von Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen verhängt wurden. Diese Listen sind für Unternehmen aus allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht.
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US-Sanktionslisten |
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Sanktionslisten, die von verschieden US-Behörden herausgegeben werden, können auch für in Europa ansässige Unternehmen Relevanz haben.
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Weitere Sanktionslisten |
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Neben den genannten EG-Verordnungen und US-Listen bestehen weitere Sanktionen u.a. in Kanada, Australien, Japan, UK. Desweiteren veröffentlichen die Vereinten Nationen in regelmäßigen Abständen eine neue konsolidierte Liste zur Terrorismusbekämpfung.
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AEO-Zertifizierung |
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Um den Status des Authorized Economic Operator zu erlangen sind spezielle Sicherheitsanforderungen einzuhalten, die u.a. durch die Sanktionslistenprüfung abgedeckt werden.
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